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Stellungnahme des Bürgervereins zum Erörterungstermin

Stadtverwaltung Trier

-Ordnungsamt-

Hindenburgstr.  3

54290  Trier

Bürgerverein Pfalzel e.V.

Ringstr.  19

54293 Trier

Telefon  : 0651 / 78 178

eMail  : rjseibert@freenet.de

Datum   :  26.02.2006

Genehmigungsantrag der Trierer Stahlwerk GmbH, Hafenstraße, 54293 Trier, zur Modernisierung und umwelttechnischen Sanierung des Stahlwerks vom 30.09.2005

Stellungnahme zur Erörterung vom 22.02.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erlauben wir uns, das Ergebnis des Erörterungstermins aus Sicht des Bürgervereins Pfalzel zu kommentieren:

1. Verkehrsanbindung

Es ist bedauerlich, dass die Antragstellerin auf Alternativvorschläge nicht eingegangen ist. Die vorgetragenen Gründe sind nicht stichhaltig.

Trotz der Errichtung des Knüppellagers werden z. B. Silozüge mit flüssigem Sauerstoff den Bereich der heutigen Zufahrt weiterhin befahren müssen. Diese Fahrzeuge benötigen einen sehr großen Rangierbereich. Dass der restliche LKW-Verkehr nicht über diese Trasse abzuwickeln sei, ist nicht ersichtlich. Im Übrigen haben wir zwar ein enormes Verkehrsaufkommen prognostiziert, dass der Werksverkehr aber permanent gegenläufig abgewickelt werden müsse, ist nicht zu vermuten.

Die Absicht der Firma, verstärkt auf Schiffstransporte zu setzen, kann die Verkehrssituation nicht entschärfen, da die per Schiff auszuliefernden Drahtrollen ja erst einmal in den Hafen gelangen müssen. Dies gilt umgekehrt für die Anlieferung von Rohstoffen per Schiff.

Der Bürgerverein Pfalzel hält an seiner Forderung fest, die Zufahrt für den Schwerverkehr weiterhin über das Hafengebiet zu realisieren.

2. Fertiglager

Erfreulicherweise hat die Firma die Errichtung eines Schallschutzes angeboten. Dieser Schutz ist schon durch die Geräuschemissionen des Tagesbetriebes erforderlich. Er ist als Auflage in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen.

Nächtliche Aktivitäten in dem ortsnahen Teil des Fertiglagers sind darüber hinaus zum Schutz der Anwohner zu untersagen. Die Firma hat nicht darlegen können, wieso die Produktion während der Nachtzeit nicht auf den genannten Flächen abgelegt werden kann. Der hierdurch entstehende Aufwand ist minimal und von daher zumutbar.

Die in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, was unter der Bezeichnung „Sonderproduktion“ für die Reservefläche neben der Entstaubungsanlage zu verstehen ist, wurde übrigens nicht geklärt. Die Genehmigungsbehörde sollte hier für Aufklärung sorgen.

3. Schlackeverarbeitung

Mit der Ankündigung des Vertreters der Gewerbeaufsicht, die Einhausung des Schlackebrechers und die Absaugung der Stäube anzuordnen, ist die Hauptforderung des Bürgervereins Pfalzel erfüllt.

Wir bitten die Genehmigungsbehörde darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass auch während der Lagerung sowie der sehr kritischen Verladung der Schlacke eine Staubentwicklung wirksam verhindert wird.

Die Äußerungen des Vertreters des Fachverbandes Eisenhüttenschlacken können bei allem Verständnis für seine Lobbyistenfunktion nicht unkommentiert bleiben.

Hier wurde ein unabhängiges Gutachten bezüglich der Schlacke des damaligen Moselstahlwerks - ohne es zu kennen - einfach in Frage gestellt. Dies tat die betroffene Firma damals übrigens nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Trierischen Volksfreund wohlweislich nicht.

Unter Umweltexperten ist unbestritten, dass gerade die hier diskutierte Schlacke aus der Verhüttung von Schrotten hochgradig mit Schwermetallen belastet ist. Dies einfach leugnen zu wollen, war in dieser sonst außerordentlich sachlichen Veranstaltung völlig deplaziert.

4. Vorkehrungen gegen Entstehung gasförmiger Schadstoffe / Geruchsemissionen

Es ist diskutiert worden, dass das Gutachten zu den Immissionen von Luftschadstoffen keine Vorkehrungen gegen das Entstehen gasförmiger Schadstoffe vorsieht. Dabei weist das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung auf Seite 16, Tnr. 4, ausdrücklich auf eine erhöhte Emission organischer Schadstoffe hin.

Während bei dem heute üblichen Setzen von Schrottkörben das zugeführte Material sofort hohen Temperaturen ausgesetzt wird, führt das neue, kontinuierliche Chargiersystem zu einem gleitenden Anstieg der Temperatur innerhalb des Schrottzuführtunnels. Ab dem Eintritt des Materials in diesen Tunnel werden gasförmige Schadstoffe freigesetzt, die auf Grund des Gegenstromprinzips sofort durch die enorme Saugleistung der Filteranlage (870.500 m3 / h) abgesaugt werden. Je nach Reinheitsgrad des zugeführten Schrotts können hierbei auch in erheblichem Maße Geruchsemissionen entstehen.

Die von Herrn Backes beschriebene Nachverbrennung dieser Gase kann im vorderen Bereich des Zuführtunnels nicht erfolgen. Die Quenche hat keinerlei reinigende Funktion, sondern dient nur der Kühlung der Abgase vor deren Eintritt in die Filteranlage.

Nach unserer Überzeugung sind Vorkehrungen zur Vernichtung gasförmiger Luftschadstoffe und zur Vermeidung von Geruchsemissionen unverzichtbar.

5. sonstige Aspekte

Mit großer Genugtuung haben wir zur Kenntnis genommen, dass sich die beteiligten Behörden darüber einig sind, dass heute ein solches, unmittelbar an Wohngebiete grenzendes Industriegebiet nicht mehr genehmigt werden kann. Dies deckt sich mit der Rechtsprechung des obersten Verwaltungsgerichtes unseres Bundeslandes und des Bundesverwaltungsgerichtes.

Das BVG hat bereits in seiner Entscheidung vom 05.07.1974 ausgeführt, dass das Nebeneinander von Wohn- und Industriegebieten in seiner prinzipiellen Anfälligkeit für Konflikte kein Phänomen ist, das es gewerbe- bzw. immissionsschutzrechtlich zu steuern gilt, sondern ein solches, das – wo nur irgend möglich – planungsrechtlich vermieden werden muss.

Wir leiten daraus ab, dass in einem Industriegebiet wie diesem, das unter Verletzung dieser Grundsätze eingerichtet worden ist, keine weiteren belastenden Genehmigungen mehr erteilt werden können. Hier genießen die berechtigten Belange der umliegenden Anwohner absoluten Vorrang vor Ansiedlungs- oder Erweiterungsinteressen von Firmen.

In der Diskussion war mehrfach zu erkennen, dass die Antragstellerin stets auf den Status des Industriegebiets pocht und allenfalls bereit ist, sich im Rahmen gesetzlicher Höchstwerte zu bewegen. Wir verweisen darauf, dass ein Herantasten an Grenzwerte nicht im Sinne der Gesetze ist. Vielmehr sind zuvor alle technischen und organisatorischen Mittel zur Minimierung von Emissionen aller Art auszuschöpfen.

Die Aussage, dass nach der Wiederaufnahme der Produktion im Jahre 2003 die durch die Kapazitätsausweitungen zwangläufig auftretenden Zusatzbelastungen ausschließlich durch organisatorische Maßnahmen minimiert werden sollten, hat bei allen Zuhörern Erstaunen ausgelöst. Die schon damals dringend erforderlichen technischen Lösungen sind jetzt Gegenstand der Sanierungs- und Modernisierungsanträge.

Immerhin nahm das Werk mit einer um mindestens 50 % höheren Kapazität den Betrieb wieder auf. Allen Beteiligten hätte klar sein müssen, dass schon zuvor die Einrichtungen zum Schutz vor schädlichen Emissionen absolut unzureichend gewesen sind. Die beunruhigenden Ergebnisse der Untersuchungen des LUWG und von Herrn Professor Werner dürften auch durch die Versäumnisse in diesem Bereich mit verursacht worden sein.

Der Bürgerverein Pfalzel begrüßt die zu erwartenden Verbesserungen durch den neuen Schmelzofen und die Entstaubungsanlage, nicht zuletzt auch im Sinne der Mitarbeiter des Unternehmens.

Wir erwarten aber, dass sich aus der erheblichen Erweiterung der Produktion keine nachteiligen Auswirkungen für die umliegenden Wohngebiete ergeben.

Die vergangen Jahre haben in aller Deutlichkeit aufgezeigt, dass Fehler bei der Genehmigung durch nachträgliche Maßnahmen nicht mehr zu korrigieren sind.

Wir bitten daher nachdrücklich, in diesem Genehmigungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz der Bevölkerung durch die besten verfügbaren Standards Rechnung getragen wird.

Mit freundlichen Grüßen